Wird einem Steuerpflichtigen von der Finanzverwaltung eine neue Steuernummer (tax_number
) oder eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (vat_id
) zugeteilt, ist - sofern keine anderen Änderungen für die Betriebsstätte (Establishment) vorliegen - keine neue Mitteilung (Submission) erforderlich.
Die bisherigen Mitteilungen werden von den Finanzbehörden automatisch auf die neuen Identifikationsnummern übertragen.