Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme in Kraft. Basierend darauf müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt gemeldet werden. Die Mitteilungspflicht betrifft sowohl Kassen(-systeme) als auch EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.
Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten, ermöglicht die fiskaly SIGN DE x Submission API eine schnelle und effiziente Meldung der Kassen beim Finanzamt.
Wichtige Fristen:
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
- Ebenso gilt, dass außer Betrieb genommene Systeme ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach der Außerbetriebnahme gemeldet werden müssen.
Vor der Meldung der Außerbetriebnahme eines Systems muss die Anschaffung bereits gemeldet worden sein. Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und nicht mehr in Betrieb sind, müssen nur gemeldet werden, wenn ihre Anschaffung bereits gemeldet wurde.
Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten besondere Vorschriften. Details dazu finden Sie in unserem Blog.