Gemäß RKSV (Registrierkassensicherungsverordnung) müssen zumindest folgende Angaben auf dem Kassenbeleg abgebildet werden:
- Kassenidentifikationsnummer - (entspricht dem Feld
cash_register_serial_number
) -
Datum und Uhrzeit der Belegausstellung - (entspricht dem Feld
time_signature
) -
Betrag der Barzahlung getrennt nach Steuersätzen - (entspricht je nach Steuersatz z.B. dem Feld
gross_amount_standard
) -
Inhalt des maschinenlesbaren Code - (entspricht dem Feld
qr_code_data
)
Alle diese Daten kommen direkt über die SIGN AT API und sind am folgenden Beispielbeleg anschaulich gekennzeichnet:
Zusätzlich dazu sollten gemäß § 132a (3) BAO auch folgende Angaben abgebildet werden:
- Eine eindeutige Bezeichnung des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls einmalig vergeben wird
- Tag der Belegausstellung
- Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der Dienstleistungen
- Betrag der Barzahlung
Bitte beachten Sie:
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